Nochmals: Die Wirkungsdauer einer Abmahnung

1. Eine Abmahnung wird bei zwischenzeitlicher Vertragstreue durch Zeitablauf wirkungslos / 2. Die Wirkungslosigkeit der Abmahnung führt zu einem entsprechenden Verwertungsverbot / 3. Das Verwertungsverbot löst gleichzeitig einen Tilgungsanspruch aus: Der Arbeitnehmer kann die Entfernung der durch Ze...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (40(1987)Nr.46)
VerfasserIn: Conze, Peter
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 13.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
331.13 Entlassung: Arbeit
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:1. Eine Abmahnung wird bei zwischenzeitlicher Vertragstreue durch Zeitablauf wirkungslos / 2. Die Wirkungslosigkeit der Abmahnung führt zu einem entsprechenden Verwertungsverbot / 3. Das Verwertungsverbot löst gleichzeitig einen Tilgungsanspruch aus: Der Arbeitnehmer kann die Entfernung der durch Zeitablauf verbrauchten Abmahnung aus der Personalakte verlangen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog