Zur Situation von 'geringfügig Beschäftigten' am Beispiel des Einzelhandels

Bei Teilzeitarbeit unter 15 Stunden pro Woche entfallen die Renten-, Kranken-und die Arbeitslosenversicherung, wenn zugleich auch der Verdienst 430,-DM pro Monat nicht übersteigt. Bei einer tarifgerechten Bezahlung würde diese Verdienstgrenze schon weit unter 15 Wochenstunden überschritten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Mitbestimmung (33(1987)Nr.10 S.618-622)
VerfasserIn: Teske, Ulrike
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Teilzeitarbeit
381.5 Einzelhandel
331.81 Arbeitszeit
331.82 Arbeitsbedingungen
396.5 Frauenarbeit
331.823 Arbeitsschutz
331.94 Arbeitnehmerschutz
338.45:641 Lebensmittelindustrie
351.83 Arbeitsrecht
331.116 Arbeitsverträge
331.881 Gewerkschaften
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei Teilzeitarbeit unter 15 Stunden pro Woche entfallen die Renten-, Kranken-und die Arbeitslosenversicherung, wenn zugleich auch der Verdienst 430,-DM pro Monat nicht übersteigt. Bei einer tarifgerechten Bezahlung würde diese Verdienstgrenze schon weit unter 15 Wochenstunden überschritten.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog