Zur Situation von 'geringfügig Beschäftigten' am Beispiel des Einzelhandels
Bei Teilzeitarbeit unter 15 Stunden pro Woche entfallen die Renten-, Kranken-und die Arbeitslosenversicherung, wenn zugleich auch der Verdienst 430,-DM pro Monat nicht übersteigt. Bei einer tarifgerechten Bezahlung würde diese Verdienstgrenze schon weit unter 15 Wochenstunden überschritten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Mitbestimmung (33(1987)Nr.10 S.618-622)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.811 Teilzeitarbeit
381.5 Einzelhandel 331.81 Arbeitszeit 331.82 Arbeitsbedingungen 396.5 Frauenarbeit 331.823 Arbeitsschutz 331.94 Arbeitnehmerschutz 338.45:641 Lebensmittelindustrie 351.83 Arbeitsrecht 331.116 Arbeitsverträge 331.881 Gewerkschaften |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Beschreibung: | Tabellen |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei Teilzeitarbeit unter 15 Stunden pro Woche entfallen die Renten-, Kranken-und die Arbeitslosenversicherung, wenn zugleich auch der Verdienst 430,-DM pro Monat nicht übersteigt. Bei einer tarifgerechten Bezahlung würde diese Verdienstgrenze schon weit unter 15 Wochenstunden überschritten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |