Erbschleicherbefreiung : VfGH G 112/86 v.13.12.1986 - 15 Abs.1 Z.6 ErbStG
In 15 Abs.1 Z.6 ErbStG werden die Worte 'in Erwartung einer letztwilligen Zuwendung' als verfassungswidrig aufgehoben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Notariats-Zeitung (1987; Nr 10; S 278-280)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Erbschaftssteuer
347.65/.68 Erbrecht 342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | In 15 Abs.1 Z.6 ErbStG werden die Worte 'in Erwartung einer letztwilligen Zuwendung' als verfassungswidrig aufgehoben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |