Einkommensermittlung im Sinne des 12 Abs.6 lit. c AlVG : BMF 02 0257/16-IV/87 v.22.9.1987

Gemäss 12 Abs.6 lit. c AlVG sind die Finanzbehörden verpflichtet an einem 'Einkommensteuerprüfungsverfahren besonderer Art' mitzuwirken.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
336.07 Finanzverwaltung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Gemäss 12 Abs.6 lit. c AlVG sind die Finanzbehörden verpflichtet an einem 'Einkommensteuerprüfungsverfahren besonderer Art' mitzuwirken.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog