Erstattungsbeträge nach EFZG bei Kurzarbeit : VwGH 85/08/0204 v.29.9.1986 - EFZG: 3, 8, 9 - AMFG: 32 Abs.3

Haben bei Kurzarbeit die Arbeitnehmer für die Ausfallzeit nur Anspruch auf die Kurzarbeiterunterstützung, so ist gem. 3 Abs.3 EFZG bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit nur diese fortzuzahlen und in weiterer Folge nur dieser Betrag gem. 8 Abs.1 EFZG erstattungstauglich.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1987; Nr 45)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.614 Kurzarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Haben bei Kurzarbeit die Arbeitnehmer für die Ausfallzeit nur Anspruch auf die Kurzarbeiterunterstützung, so ist gem. 3 Abs.3 EFZG bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit nur diese fortzuzahlen und in weiterer Folge nur dieser Betrag gem. 8 Abs.1 EFZG erstattungstauglich.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog