Vertrauensschutz des Arbeitgebers nach Änderung der Verwaltungspraxis infolge VGH-Judikatur : VGH 87/14/0079 v.22.9.1987 - Unbilligkeit der Abgabeneinhebung
Hat der Arbeitgeber die Möglichkeit einer Anrufungsauskunft gemäss 90 EStG nicht genutzt, um diese Ungewissheit zu beseitigen, kann er sich nicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.11.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.07 Finanzverwaltung
347.56 Haftpflicht, berufliche 336.2 Lohnsteuer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Hat der Arbeitgeber die Möglichkeit einer Anrufungsauskunft gemäss 90 EStG nicht genutzt, um diese Ungewissheit zu beseitigen, kann er sich nicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |