Gutgläubiger Verbrauch zu viel ausbezahlter Familienbeihilfe : OGH 14 Ob A 86/87 v.1.7.1987

Der Arbeitgeber haftet gemäss 17 Abs.1 zweiter Satz FLAG, nach 22 Abs.3 und 26 Abs.1 FLAG für die Rückzahlung einer über das gebührende Ausmass hinaus gezahlten Familienbeihilfe, soweit der unrechtmässige Bezug ausschliesslich durch eine unrichtige Auszahlung durch den Arbeitgeber verursacht worden...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.174 Familienbeihilfen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Arbeitgeber haftet gemäss 17 Abs.1 zweiter Satz FLAG, nach 22 Abs.3 und 26 Abs.1 FLAG für die Rückzahlung einer über das gebührende Ausmass hinaus gezahlten Familienbeihilfe, soweit der unrechtmässige Bezug ausschliesslich durch eine unrichtige Auszahlung durch den Arbeitgeber verursacht worden ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog