Arbeitsvertrag und Arbeitszeitänderung : OGH 9 Ob A 51/87 v.2.9.1987

Auch eine (zulässige) Änderung der betrieblichen Arbeitszeit kann nicht dazu führen, die Weigerung des Arbeitnehmers, länger als bis zum vereinbarten Zeitpunkt zu arbeiten, als unbefugtes Verlassen der Arbeit im Sinne des 82 lit. f GewO 1859 zu qualifizieren, weil als pflichtgemässe Arbeitszeit nur...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch eine (zulässige) Änderung der betrieblichen Arbeitszeit kann nicht dazu führen, die Weigerung des Arbeitnehmers, länger als bis zum vereinbarten Zeitpunkt zu arbeiten, als unbefugtes Verlassen der Arbeit im Sinne des 82 lit. f GewO 1859 zu qualifizieren, weil als pflichtgemässe Arbeitszeit nur jene anzusehen ist, zu deren Einhaltung sich der Arbeitnehmer verpflichtet hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog