Art.9, 21 GG 10 ParteienG 25, 38 BGB : BGH v.29.6.1987

Sieht die Satzung einer in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierten politischen Parteien vor, dass die Mitgliedschaft erst mit der Aushändigung einer vom Kreisvorsitzenden und einem Beauftragten des Landesvorsitzenden zu unterschreibenden Mitgliedskarte rechtswirksam wird, so erwirbt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1987; Nr 20; S 1068-1071)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:329 Parteien, politische
061.2 Vereine
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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