Art.9, 21 GG 10 ParteienG 25, 38 BGB : BGH v.29.6.1987
Sieht die Satzung einer in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierten politischen Parteien vor, dass die Mitgliedschaft erst mit der Aushändigung einer vom Kreisvorsitzenden und einem Beauftragten des Landesvorsitzenden zu unterschreibenden Mitgliedskarte rechtswirksam wird, so erwirbt...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (1987; Nr 20; S 1068-1071)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 15.10.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 329 Parteien, politische
061.2 Vereine 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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