Art.9, 21 GG 10 ParteienG 25, 38 BGB : BGH v.29.6.1987
Sieht die Satzung einer in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierten politischen Parteien vor, dass die Mitgliedschaft erst mit der Aushändigung einer vom Kreisvorsitzenden und einem Beauftragten des Landesvorsitzenden zu unterschreibenden Mitgliedskarte rechtswirksam wird, so erwirbt...
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Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (1987; Nr 20; S 1068-1071)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 15.10.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 329 Parteien, politische
061.2 Vereine 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Sieht die Satzung einer in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierten politischen Parteien vor, dass die Mitgliedschaft erst mit der Aushändigung einer vom Kreisvorsitzenden und einem Beauftragten des Landesvorsitzenden zu unterschreibenden Mitgliedskarte rechtswirksam wird, so erwirbt ein Mitgliedschaftsbewerber ohne Aushändigung dieser Karte weder die Mitgliedschaft noch einen Aufnahmeanspruch. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |