Reisezeit als Arbeitszeit
Eine Verpflichtung zum Reisen kann nur anhand der Auslegung des konkreten Arbeitsvertrages ermittelt werden. Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinn ist bei Dienstreisen prinzipiell nur die Zeit, in der die Hauptleistung erbracht wird. Sie kann bei einem Arbeitsverhältnis durchaus im Reisen bes...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (1987; Nr 16)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.06.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.82F Dienstreisen |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Verpflichtung zum Reisen kann nur anhand der Auslegung des konkreten Arbeitsvertrages ermittelt werden. Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinn ist bei Dienstreisen prinzipiell nur die Zeit, in der die Hauptleistung erbracht wird. Sie kann bei einem Arbeitsverhältnis durchaus im Reisen bestehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |