Reisezeit als Arbeitszeit

Eine Verpflichtung zum Reisen kann nur anhand der Auslegung des konkreten Arbeitsvertrages ermittelt werden. Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinn ist bei Dienstreisen prinzipiell nur die Zeit, in der die Hauptleistung erbracht wird. Sie kann bei einem Arbeitsverhältnis durchaus im Reisen bes...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (1987; Nr 16)
VerfasserIn: Loritz, Karl-Georg
Koch, Klaus-Hugo
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.06.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.82F Dienstreisen
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Verpflichtung zum Reisen kann nur anhand der Auslegung des konkreten Arbeitsvertrages ermittelt werden. Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinn ist bei Dienstreisen prinzipiell nur die Zeit, in der die Hauptleistung erbracht wird. Sie kann bei einem Arbeitsverhältnis durchaus im Reisen bestehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog