Jetzt in die Pension oder abwarten? : Pensionsreform konkret: Die neuen Übergangsbestimmungen, die wichtigsten Punkte

In über 90 Prozent der Fälle wird die Pension auch nach dem neuen Recht höher sein als eine vergleichbare Pension, die man jetzt antritt. Ein grundsätzlicher Anreiz, später in Pension zu gehen: Wer mit 62, 63, 64 (Frauen: 57, 58, 59) Jahren in Pension geht, für den ist das Einkommen der letzten 13,...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue AZ (1987)
VerfasserIn: Brandner-Radinger, Ilse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Ruhensbestimmungen
368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
331.13 Altersgrenze
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
331.13 Frühpension
336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
351.83(094.5) ASVG
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.43 Ruhensbestimmungen Dokument Nr. A-587199 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage