Jetzt in die Pension oder abwarten? : Pensionsreform konkret: Die neuen Übergangsbestimmungen, die wichtigsten Punkte
In über 90 Prozent der Fälle wird die Pension auch nach dem neuen Recht höher sein als eine vergleichbare Pension, die man jetzt antritt. Ein grundsätzlicher Anreiz, später in Pension zu gehen: Wer mit 62, 63, 64 (Frauen: 57, 58, 59) Jahren in Pension geht, für den ist das Einkommen der letzten 13,...
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Veröffentlicht in: | Neue AZ (1987)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.11.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Ruhensbestimmungen
368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten 331.13 Altersgrenze 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 331.13 Frühpension 336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche 396.1 Frauen: Gleichberechtigung 351.83(094.5) ASVG |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | In über 90 Prozent der Fälle wird die Pension auch nach dem neuen Recht höher sein als eine vergleichbare Pension, die man jetzt antritt. Ein grundsätzlicher Anreiz, später in Pension zu gehen: Wer mit 62, 63, 64 (Frauen: 57, 58, 59) Jahren in Pension geht, für den ist das Einkommen der letzten 13, 12, 11 Jahre entscheidend. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |