Entlassung nach rechtsunwirksamer Kündigung mit Dienstfreistellung : OGH 9 Ob A 56/87 v.15.7.1987
Wird der Arbeitnehmer vorerst dienstfrei gestellt und bei Bekanntwerden jenes Umstandes, den der Arbeitgeber als Entlassungsgrund später geltend macht, die Dienstfreistellung erneuert, hat sich der Arbeitgeber die Möglichkeit gesichert, in der Zeit, in der er keine Leistungen des Arbeitnehmers entge...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.10.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Wird der Arbeitnehmer vorerst dienstfrei gestellt und bei Bekanntwerden jenes Umstandes, den der Arbeitgeber als Entlassungsgrund später geltend macht, die Dienstfreistellung erneuert, hat sich der Arbeitgeber die Möglichkeit gesichert, in der Zeit, in der er keine Leistungen des Arbeitnehmers entgegennimmt, Gewissheit über das Vorliegen des Entlassungsgrundes zu erhalten. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |