Entlassung nach rechtsunwirksamer Kündigung mit Dienstfreistellung : OGH 9 Ob A 56/87 v.15.7.1987

Wird der Arbeitnehmer vorerst dienstfrei gestellt und bei Bekanntwerden jenes Umstandes, den der Arbeitgeber als Entlassungsgrund später geltend macht, die Dienstfreistellung erneuert, hat sich der Arbeitgeber die Möglichkeit gesichert, in der Zeit, in der er keine Leistungen des Arbeitnehmers entge...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird der Arbeitnehmer vorerst dienstfrei gestellt und bei Bekanntwerden jenes Umstandes, den der Arbeitgeber als Entlassungsgrund später geltend macht, die Dienstfreistellung erneuert, hat sich der Arbeitgeber die Möglichkeit gesichert, in der Zeit, in der er keine Leistungen des Arbeitnehmers entgegennimmt, Gewissheit über das Vorliegen des Entlassungsgrundes zu erhalten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog