863 ABGB : OGH 4 Ob 110/83 v.3.4.1984

Die seit vielen Jahren ausnahmslos bestehende Übung, den Arbeitnehmern nach einer bestimmten Dauer ihres Arbeitsverhältnisses eine ausserordentliche Vorrückung um eine Bezugsstufe zu gewähren, kann nicht anders gedeutet werden als eine generelle Bewilligung derartiger Vergünstigungen auch für die Zu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1987; Nr 4/5; S 298-305)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.141 Gewohnheitsrecht
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die seit vielen Jahren ausnahmslos bestehende Übung, den Arbeitnehmern nach einer bestimmten Dauer ihres Arbeitsverhältnisses eine ausserordentliche Vorrückung um eine Bezugsstufe zu gewähren, kann nicht anders gedeutet werden als eine generelle Bewilligung derartiger Vergünstigungen auch für die Zukunft.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog