Kürzung von Politikerpensionen : VfGH G 255/86, G 3-9/87 v.18.3.1987 - Art. 7 B-VG (39 Statut Graz StLGBl 1967/130)
Der Gesetzgeber kann auch wohlerworbene Rechte verändern, hat hierbei aber im besonderen das Gleichheitsgebot zu beachten. Das Bestreben, bei rechtsmindernden Eingriffen in bereits entstandene Rechtspositionen gleiche sachliche Voraussetzungen aufweisende Anspruchsberechtigte gleich zu behandeln, ve...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1987; Nr 5; S 174-179)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.5:35.087.43 Politikerpension
342.722 Gleichheit: Grundrechte 35.087.43 Beamte: Pension 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Gesetzgeber kann auch wohlerworbene Rechte verändern, hat hierbei aber im besonderen das Gleichheitsgebot zu beachten. Das Bestreben, bei rechtsmindernden Eingriffen in bereits entstandene Rechtspositionen gleiche sachliche Voraussetzungen aufweisende Anspruchsberechtigte gleich zu behandeln, vermag die Minderung wohlerworbener Rechte jedweder Art in jedweder Intensität sachlich nicht zu begründen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |