Kürzung von Politikerpensionen : VfGH G 255/86, G 3-9/87 v.18.3.1987 - Art. 7 B-VG (39 Statut Graz StLGBl 1967/130)

Der Gesetzgeber kann auch wohlerworbene Rechte verändern, hat hierbei aber im besonderen das Gleichheitsgebot zu beachten. Das Bestreben, bei rechtsmindernden Eingriffen in bereits entstandene Rechtspositionen gleiche sachliche Voraussetzungen aufweisende Anspruchsberechtigte gleich zu behandeln, ve...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1987; Nr 5; S 174-179)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.5:35.087.43 Politikerpension
342.722 Gleichheit: Grundrechte
35.087.43 Beamte: Pension
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Gesetzgeber kann auch wohlerworbene Rechte verändern, hat hierbei aber im besonderen das Gleichheitsgebot zu beachten. Das Bestreben, bei rechtsmindernden Eingriffen in bereits entstandene Rechtspositionen gleiche sachliche Voraussetzungen aufweisende Anspruchsberechtigte gleich zu behandeln, vermag die Minderung wohlerworbener Rechte jedweder Art in jedweder Intensität sachlich nicht zu begründen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog