Unzulässige Betriebsvereinbarung und betriebliche Übung : OGH 14 Ob A 47/87 v.7.4.1987 - ArbVG: 29, 97 - ABGB: 863, 914

Die rechtliche Bedeutung mündlicher Vereinbarungen zwischen Belegschaft und Betriebsinhaber (welche, auch wenn sie sich auf zulässige Gegenstände gem. 97 Abs.1 ArbVG beziehen, keine Betriebsvereinbarungen sind) richtet sich so wie die von Vereinbarungen über unzulässige Regelungsgegenstände, die als...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft A ZS (1987; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die rechtliche Bedeutung mündlicher Vereinbarungen zwischen Belegschaft und Betriebsinhaber (welche, auch wenn sie sich auf zulässige Gegenstände gem. 97 Abs.1 ArbVG beziehen, keine Betriebsvereinbarungen sind) richtet sich so wie die von Vereinbarungen über unzulässige Regelungsgegenstände, die als Betriebsvereinbarung nichtig sind, nach allgemein bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog