Vertrauensärztliche Untersuchung auf Verlangen des Arbeitgebers

Untersuchungen durch den Vertrauensärztlichen Dienst finden statt, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten vorhanden sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (1987; Nr 19; S 1310-1314)
VerfasserIn: Marburger, Horst
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.82 Arbeitsmedizin
368.42 Krankenversicherung (SV)
342.721 Persönlichkeitsrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.82 Arbeitsmedizin Dokument Nr. A-586474 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage