Austritt wegen Vorenthaltens des Entgelts Austritt in Kündigungsform : OGH 14 Ob 55-63/86 v.13.5.1986 - GewO: 82a lit. d

Wird durch Vorenthalten des Entgelts ein rechtswidriger Dauerzustand geschaffen und der Austrittsgrund immer von neuem verwirklicht, so muss der Arbeitgeber grundsätzlich jederzeit mit der vorzeitigen Auflösung rechnen, ohne dass es dazu einer besonderen Ankündigung oder formellen Nachfristsetzung b...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1987; Nr 28/29)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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