AIDS-Fälle müssen nun in der Schweiz gemeldet werden
In der ganzen Schweiz sind damit die Ärzte künftig verpflichtet, die kantonalen Gesundheitsbehörden über alle AIDS-Fälle und alle positiven Nachweise von HIV-Antikörpern zu informieren. Im Gegensatz zur Meldepflicht bei den übrigen übertragbaren Krankheiten bleiben jedoch die Auskünfte über AIDS ano...
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Veröffentlicht in: | Österr Ärztezeitung (1987; Nr 19)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.10.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 616-03 Krankheiten
614.23 Ärzte 616-036.22 Epidemien 351.77 Gesundheitspolitik |
Region: | Schweiz
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | In der ganzen Schweiz sind damit die Ärzte künftig verpflichtet, die kantonalen Gesundheitsbehörden über alle AIDS-Fälle und alle positiven Nachweise von HIV-Antikörpern zu informieren. Im Gegensatz zur Meldepflicht bei den übrigen übertragbaren Krankheiten bleiben jedoch die Auskünfte über AIDS anonym. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |