AIDS-Fälle müssen nun in der Schweiz gemeldet werden

In der ganzen Schweiz sind damit die Ärzte künftig verpflichtet, die kantonalen Gesundheitsbehörden über alle AIDS-Fälle und alle positiven Nachweise von HIV-Antikörpern zu informieren. Im Gegensatz zur Meldepflicht bei den übrigen übertragbaren Krankheiten bleiben jedoch die Auskünfte über AIDS ano...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Ärztezeitung (1987; Nr 19)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:616-03 Krankheiten
614.23 Ärzte
616-036.22 Epidemien
351.77 Gesundheitspolitik
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:In der ganzen Schweiz sind damit die Ärzte künftig verpflichtet, die kantonalen Gesundheitsbehörden über alle AIDS-Fälle und alle positiven Nachweise von HIV-Antikörpern zu informieren. Im Gegensatz zur Meldepflicht bei den übrigen übertragbaren Krankheiten bleiben jedoch die Auskünfte über AIDS anonym.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog