Betriebsratswahl : EA Klagenfurt Re 87/86 v.27.2.1987 - Wahlanfechtung, Briefwahl / EA Eisenstadt Re 10/86 v.24.11.1986 - Wahlkarten, Karenzurlaub

Die Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Verletzung leitender Grundsätze des Wahlrechts ist möglich, wenn die Unmittelbarkeit der Wahl die geheime Wahl, das Verhältnis-bzw. Mehrheitswahlrecht oder der Grundsatz des persönlichen Wahlrechts, von den gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, verletzt ist /...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1987; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsratswahlen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Verletzung leitender Grundsätze des Wahlrechts ist möglich, wenn die Unmittelbarkeit der Wahl die geheime Wahl, das Verhältnis-bzw. Mehrheitswahlrecht oder der Grundsatz des persönlichen Wahlrechts, von den gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, verletzt ist / Entsteht durch die Nichtausstellung von Wahlkarten an in Karenzurlaub befindliche Arbeitnehmerinnen eine Pattstellung, die eine Losentscheidung erforderlich macht, so werden wesentliche Verfahrensvorschriften verletzt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog