Dauernde Dienstunfähigkeit iSd 27 Z.2 AngG : OGH 14 Ob A 27, 28/87 v.10.3.1987

Dauernde Dienstunfähigkeit iSd 27 Z.2 AngG ist nicht erst dann anzunehmen, wenn ihr Ende nicht abzusehen ist, sondern - nach Ansicht des OGH - auch dann, wenn ihr zeitliches Ausmass zwar feststeht, sie aber so lange andauern wird, dass dem AG nach Lage der Dinge eine Fortsetzung des Arbeitsverhältni...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1987; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-013 Arbeitsunfähigkeit
331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dauernde Dienstunfähigkeit iSd 27 Z.2 AngG ist nicht erst dann anzunehmen, wenn ihr Ende nicht abzusehen ist, sondern - nach Ansicht des OGH - auch dann, wenn ihr zeitliches Ausmass zwar feststeht, sie aber so lange andauern wird, dass dem AG nach Lage der Dinge eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog