Kettenbriefaktion : BGH 4 StR 148/86 v.29.9.1986
Der Begriff des Glücksspiels setzt einen Einsatz des Spielers voraus. Daran fehlt es bei einer Kettenbriefaktion. Diese erfüllt daher nicht die Voraussetzungen eines Glücksspiels im Sinne der 284, 284a StGB.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Rundschau (1987; Nr 9; S 381-385)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 09.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.45 Konsumentenschutz
794.9 Glücksspiele 34.038 Rechtsprechung |
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Zusammenfassung: | Der Begriff des Glücksspiels setzt einen Einsatz des Spielers voraus. Daran fehlt es bei einer Kettenbriefaktion. Diese erfüllt daher nicht die Voraussetzungen eines Glücksspiels im Sinne der 284, 284a StGB. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |