Kettenbriefaktion : BGH 4 StR 148/86 v.29.9.1986

Der Begriff des Glücksspiels setzt einen Einsatz des Spielers voraus. Daran fehlt es bei einer Kettenbriefaktion. Diese erfüllt daher nicht die Voraussetzungen eines Glücksspiels im Sinne der 284, 284a StGB.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Rundschau (1987; Nr 9; S 381-385)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.45 Konsumentenschutz
794.9 Glücksspiele
34.038 Rechtsprechung
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Begriff des Glücksspiels setzt einen Einsatz des Spielers voraus. Daran fehlt es bei einer Kettenbriefaktion. Diese erfüllt daher nicht die Voraussetzungen eines Glücksspiels im Sinne der 284, 284a StGB.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog