Betriebsratzuständigkeit bei Leiharbeitern : OGH 9 Ob 63/87 v.15.7.1987

Der Betriebsrat des Arbeitnehmer-Entleiherunternehmens ist bei Kündigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitnehmer-Verleiher nicht zuständig / Die arbeitsvertraglichen Beziehungen zwischen Verleiherunternehmen und verliehenen Arbeitnehmern sind sohin vom Verleiherunternehmen (und nicht vom Entl...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.79 Leihpersonal
331.152 Betriebsrat
331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Leiharbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Betriebsrat des Arbeitnehmer-Entleiherunternehmens ist bei Kündigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitnehmer-Verleiher nicht zuständig / Die arbeitsvertraglichen Beziehungen zwischen Verleiherunternehmen und verliehenen Arbeitnehmern sind sohin vom Verleiherunternehmen (und nicht vom Entleiherunternehmen) zu lösen. Das Verleiherunternehmen bleibt Adressat des in 105 Abs.1 und 2 ArbVG normierten Kündigungsschutzes / Sollte ein Verleiherunternehmen nur dem Zweck dienen, einem bestimmten Entleiherunternehmen und dessen Schwesterunternehmen Arbeitskräfte auf Dauer zu überlassen, damit diese Arbeitnehmer als Angehörige des Verleiherbetriebes keinen betriebsverfassungsrechtlichen Schutz nach 105 ArbVG geniessen, so wäre die Kündigung durch den Verleiherbetrieb ohne Verständigung des Betriebsrates des Entleiherbetriebes wegen Verstosses gegen den Normzweck des 105 ArbVG gesetzwidrig und rechtsunwirksam.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog