Reiche Witwen

Meist liegt des Weibleins Monatseinkommen trotzdem erheblich unter dem, was so manche mehr oder minder betagte Herren ganz ohne Anfechtungen als Einfachpension kassieren dürfen, aber dennoch gilt die Doppelpensionistin als neiderregender Fall von Luxus und Lotter.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Profil (1987; Nr 40)
VerfasserIn: Hammerl, Elfriede
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
368.46 Witwenpension
396 Frauenfrage
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
304 Sozialreform
301.172 Diskriminierung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Meist liegt des Weibleins Monatseinkommen trotzdem erheblich unter dem, was so manche mehr oder minder betagte Herren ganz ohne Anfechtungen als Einfachpension kassieren dürfen, aber dennoch gilt die Doppelpensionistin als neiderregender Fall von Luxus und Lotter.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog