Dürfen Krankenkassen die Rechtmässigkeit des Schwangerschaftsabbruches durch einen Arzt unterstellen?

Sofern ein Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird, ist er per se rechtmässig, das verfassungsmässige Lebensrecht des ungeborenen Kindes tritt ausser Kraft. Dieses Lebensrecht besteht allenfalls gegenüber dem nicht ärztlichen Kurpfuschereingriff.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1987; Nr 37)
VerfasserIn: Philipp, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:618.39 Schwangerschaftsabbruch
34.038 Rechtsprechung
368.42 Krankenversicherung (SV)
343.621 Schwangerschaftsabbruch: Strafrecht
396.2 Frauen: Rechtsfragen
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
614.23 Ärzte
396 Frauenfrage
176 Sexualethik
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Sofern ein Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird, ist er per se rechtmässig, das verfassungsmässige Lebensrecht des ungeborenen Kindes tritt ausser Kraft. Dieses Lebensrecht besteht allenfalls gegenüber dem nicht ärztlichen Kurpfuschereingriff.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog