Krankenstand: Worauf Sie unbedingt achten müssen : Dein Recht im Betrieb: Was Sie als Arbeitnehmer wissen sollten (4)

Ab wann bekommt der einzelne Geld im Krankenstand? - Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen wird dadurch der Urlaub unterbrochen. Die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung ist erforderlich.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Kronen Zeitung (1987)
VerfasserIn: Wailand, Georg
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
331.817 Krankenstand
331.13 Kündigung: Arbeit
343.721 Betrug
368.42 Krankenversicherung (SV)
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ab wann bekommt der einzelne Geld im Krankenstand? - Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen wird dadurch der Urlaub unterbrochen. Die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung ist erforderlich.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog