Krankenstand: Worauf Sie unbedingt achten müssen : Dein Recht im Betrieb: Was Sie als Arbeitnehmer wissen sollten (4)
Ab wann bekommt der einzelne Geld im Krankenstand? - Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen wird dadurch der Urlaub unterbrochen. Die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung ist erforderlich.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Kronen Zeitung (1987)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.10.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
331.817 Krankenstand 331.13 Kündigung: Arbeit 343.721 Betrug 368.42 Krankenversicherung (SV) |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ab wann bekommt der einzelne Geld im Krankenstand? - Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen wird dadurch der Urlaub unterbrochen. Die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung ist erforderlich. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |