AIDS und Arztrecht

Beim Umgang mit Blut und Körpersekreten sind Einweghandschuhe zu tragen. Blutentnahmen sollten nur im geschlossenen System (z. B. Sarstedt) erfolgen. Kanülen dürfen nicht in ihre Schutzhülsen zurückgesteckt, sie müssen vielmehr in stich-und bruchfeste Behälter abgelegt werden. Mund-und Augenschutz...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1987; Nr 37; S 2257-2265)
VerfasserIn: Laufs, Rainer
Laufs, Adolf
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:616-03 Krankheiten
61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme
614.23 Ärzte
614.253 Krankenpflege
362.11 Krankenhäuser
616-036.22 Epidemien
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Beim Umgang mit Blut und Körpersekreten sind Einweghandschuhe zu tragen. Blutentnahmen sollten nur im geschlossenen System (z. B. Sarstedt) erfolgen. Kanülen dürfen nicht in ihre Schutzhülsen zurückgesteckt, sie müssen vielmehr in stich-und bruchfeste Behälter abgelegt werden. Mund-und Augenschutz (z. B. normale Glasbrille) sind erforderlich, wenn Blut und Körpersekrete verspritzt werden können. Blut, Liquor, Absaugungen und Gewebsproben sind immer als potentiell infektiös zu betrachten und müssen entsprechend sicher gehandhabt und verpackt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog