Schichtarbeit : OGH 14 Ob A 78/87 v.20.5.1987

Das in einem Betrieb Schichtarbeit stattfindet bedeutet aber noch nicht, dass der einzelne Arbeitnehmer, der in einer der drei Schichten eingesetzt wird, Schichtarbeit oder Dreischichtarbeit leistet. Dazu ist erforderlich, dass er - wenn auch allenfalls nicht in regelmässiger Abfolge - abwechselnd i...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021.812.2 Schichtarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das in einem Betrieb Schichtarbeit stattfindet bedeutet aber noch nicht, dass der einzelne Arbeitnehmer, der in einer der drei Schichten eingesetzt wird, Schichtarbeit oder Dreischichtarbeit leistet. Dazu ist erforderlich, dass er - wenn auch allenfalls nicht in regelmässiger Abfolge - abwechselnd in beiden (bei Dreischichtarbeit in allen) Schichten eingesetzt wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog