Anrechnung von Lohnanhebung auf Verdienstsicherung : BAG 4 AZR 560/86

Die zum Ausgleich für die Arbeitszeitverkürzung ab 1. April 1985 in Kraft tretende Lohnanhebung um 3,9 % in der Metallindustrie ist als Tariflohnerhöhung auf den Verdienstausgleich nach 5 Verdienstsicherungs-TV Nordwürttemberg-Nordbaden anzurechnen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (1987; Nr 26)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.215.2 Lohnerhöhung
34.038 Rechtsprechung
331.116 Tarifverträge
331.81 Arbeitszeitverkürzung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.215.2 Lohnerhöhung Dokument Nr. A-583581 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage