Einkünfte von Schiedsrichtern im Schiedsgerichtsverfahren : BMF 21 0206/2-IV/6/87 v.13.8.1987

Auf Grund der Ähnlichkeit mit der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bestehen keine Bedenken, Schiedsrichter im Rahmen der nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung durchzuführenden Schiedsgerichtsverfahren als freiberuflich tätig anzusehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:323.329 Berufe, freie
347.998 Schiedsgerichte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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