Mässigung einer Konventionalstrafe : OGH 14 Ob 71/86 v.13.5.1986 - AngG: 36, 38
Bei Mässigung einer Konventionalstrafe hat das Gericht Bedacht zu nehmen auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Arbeitnehmers, insb. seine Einkommens-und Vermögensverhältnisse, das Ausmass seines Verschuldens an der Vertragsverletzung sowie die Höhe des durch diese entstandenen Schad...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Industrie (1987; Nr 32/33)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.08.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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