Mässigung einer Konventionalstrafe : OGH 14 Ob 71/86 v.13.5.1986 - AngG: 36, 38

Bei Mässigung einer Konventionalstrafe hat das Gericht Bedacht zu nehmen auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Arbeitnehmers, insb. seine Einkommens-und Vermögensverhältnisse, das Ausmass seines Verschuldens an der Vertragsverletzung sowie die Höhe des durch diese entstandenen Schad...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1987; Nr 32/33)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.08.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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