Die jüngste Änderung des 2. Verstaatlichungsgesetzes wirkt sich gravierend aus

Bei der Privatisierung in der E-Wirtschaft ist zu beachten, dass das Aktiengesetz eine ganze Reihe wichtiger Massnahmen an eine 75-Prozent-Mehrheit bindet. Solche Massnahmen sind z. B. Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen, Aufnahme von Anleihen und dergleichen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Vorarlberger Nachrichten (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.982 Reprivatisierung
621.31 Elektrizitätswirtschaft
Region:Österreich
Vorarlberg
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei der Privatisierung in der E-Wirtschaft ist zu beachten, dass das Aktiengesetz eine ganze Reihe wichtiger Massnahmen an eine 75-Prozent-Mehrheit bindet. Solche Massnahmen sind z. B. Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen, Aufnahme von Anleihen und dergleichen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog