Aufrechterhaltung der Überzahlung bei Einreihung in höhere Beschäftigungsgruppe : OGH 9 Ob A 8/87 v.20.5.1987

Der Grundsatz in der Bestimmung des Kollektivvertrages für Handelsangestellte, dass die jeweils zum Jahresende bestehenden Überzahlungen der kollektivvertraglichen Mindestgehälter in ihrer schillingmässigen Höhe gegenüber den erhöhten kollektivvertraglichen Mindestgehältern aufrechtzuerhalten sind,...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivverträge
331.2 Gehälter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Grundsatz in der Bestimmung des Kollektivvertrages für Handelsangestellte, dass die jeweils zum Jahresende bestehenden Überzahlungen der kollektivvertraglichen Mindestgehälter in ihrer schillingmässigen Höhe gegenüber den erhöhten kollektivvertraglichen Mindestgehältern aufrechtzuerhalten sind, wurde mit Schiedsspruch des kollektivvertraglichen Schiedsgerichtes auch auf den Fall ausgedehnt, dass ein Arbeitnehmer gleichzeitig mit dem Inkrafttreten einer kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung in eine höhere Beschäftigungsgruppe eingereiht wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog