Kirchenbeitrag zum Nachrechnen

Einheitsformel zur Berechnung des Kirchenbeitrags: '1,25 Prozent vom steuerpflichtigen Einkommen minus 480 Schilling allgemeiner Absetzbetrag'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Kirchenzeitung (1987; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:241.74 Kirchensteuer
282 Kirche, Römisch-katholische
Region:Österreich
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