Entgeltfortzahlungsanspruch wegen Krankheit bei Auflösung des Dienstverhältnisses während der Probezeit : ASG Wien 5 Cga 1055/87 v.15.5.1987
Ein unter Vereinbarung einer Probezeit eingegangenes Arbeitsverhältnis stellt kein befristetes Arbeitsverhältnis dar, das im Sinne des 9 Abs.3 AngG den Entgeltfortzahlungsanspruch mit Beendigung des Dienstverhältnisses enden liesse, weil das Arbeitsverhältnis durch Ablauf der Probezeit nicht von sel...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.09.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.216 Lohnfortzahlung
331.13 Kündigung: Arbeit 331.817 Krankenstand 331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung | Dokument Nr. A-580880 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |