Entgeltfortzahlungsanspruch wegen Krankheit bei Auflösung des Dienstverhältnisses während der Probezeit : ASG Wien 5 Cga 1055/87 v.15.5.1987

Ein unter Vereinbarung einer Probezeit eingegangenes Arbeitsverhältnis stellt kein befristetes Arbeitsverhältnis dar, das im Sinne des 9 Abs.3 AngG den Entgeltfortzahlungsanspruch mit Beendigung des Dienstverhältnisses enden liesse, weil das Arbeitsverhältnis durch Ablauf der Probezeit nicht von sel...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung Dokument Nr. A-580880 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage