Entgeltfortzahlungsanspruch wegen Krankheit bei Auflösung des Dienstverhältnisses während der Probezeit : ASG Wien 5 Cga 1055/87 v.15.5.1987

Ein unter Vereinbarung einer Probezeit eingegangenes Arbeitsverhältnis stellt kein befristetes Arbeitsverhältnis dar, das im Sinne des 9 Abs.3 AngG den Entgeltfortzahlungsanspruch mit Beendigung des Dienstverhältnisses enden liesse, weil das Arbeitsverhältnis durch Ablauf der Probezeit nicht von sel...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein unter Vereinbarung einer Probezeit eingegangenes Arbeitsverhältnis stellt kein befristetes Arbeitsverhältnis dar, das im Sinne des 9 Abs.3 AngG den Entgeltfortzahlungsanspruch mit Beendigung des Dienstverhältnisses enden liesse, weil das Arbeitsverhältnis durch Ablauf der Probezeit nicht von selbst durch Zeitablauf endet. Die Auflösungserklärung während der Probezeit kann den Charakter einer Kündigung ohne Kündigungsfrist, einer fristlosen Entlassung oder eines vorzeitigen Austrittes haben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog