Entgeltfortzahlungsanspruch wegen Krankheit bei Auflösung des Dienstverhältnisses während der Probezeit : ASG Wien 5 Cga 1055/87 v.15.5.1987
Ein unter Vereinbarung einer Probezeit eingegangenes Arbeitsverhältnis stellt kein befristetes Arbeitsverhältnis dar, das im Sinne des 9 Abs.3 AngG den Entgeltfortzahlungsanspruch mit Beendigung des Dienstverhältnisses enden liesse, weil das Arbeitsverhältnis durch Ablauf der Probezeit nicht von sel...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.09.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.216 Lohnfortzahlung
331.13 Kündigung: Arbeit 331.817 Krankenstand 331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein unter Vereinbarung einer Probezeit eingegangenes Arbeitsverhältnis stellt kein befristetes Arbeitsverhältnis dar, das im Sinne des 9 Abs.3 AngG den Entgeltfortzahlungsanspruch mit Beendigung des Dienstverhältnisses enden liesse, weil das Arbeitsverhältnis durch Ablauf der Probezeit nicht von selbst durch Zeitablauf endet. Die Auflösungserklärung während der Probezeit kann den Charakter einer Kündigung ohne Kündigungsfrist, einer fristlosen Entlassung oder eines vorzeitigen Austrittes haben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |