Zusatzpausen bei Bildschirmarbeit : VGH 86/08/0062 v.29.6.1987 / Arbeitsrecht

Vorgeschriebene Ruhepausen: Hiebei wird nicht auf die individuelle gesundheitliche Verfassung der Arbeitnehmer, sondern auf die Art der jeweils bezeichneten Arbeiten und demgemäss - hinsichtlich der Belastbarkeit der Arbeitnehmer durch diese Arbeiten - auf eine Durchschnittsbetrachtung abgestellt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.08.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021F Bildschirmarbeit
331.81 Arbeitszeit
331.82 Arbeitsbedingungen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Vorgeschriebene Ruhepausen: Hiebei wird nicht auf die individuelle gesundheitliche Verfassung der Arbeitnehmer, sondern auf die Art der jeweils bezeichneten Arbeiten und demgemäss - hinsichtlich der Belastbarkeit der Arbeitnehmer durch diese Arbeiten - auf eine Durchschnittsbetrachtung abgestellt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog