14 Abs.2 GBG 1358 ABGB : OGH 2 Ob 639/86 v.14.10.1986

Die zur Sicherung gewährten Kredits eingetragene Höchstbetragshypothek vermag nur die Kreditforderung zu sichern und nicht eine Forderung, die dem als Hypothekar Eingetragenen aus Geschäftsführung oder nach 1358 ABGB zusteht. Solche Forderungen sind keine Kreditforderungen besteht keine Kreditforder...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1987; Nr 13/14)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.27 Hypothek
336.77 Kredite
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die zur Sicherung gewährten Kredits eingetragene Höchstbetragshypothek vermag nur die Kreditforderung zu sichern und nicht eine Forderung, die dem als Hypothekar Eingetragenen aus Geschäftsführung oder nach 1358 ABGB zusteht. Solche Forderungen sind keine Kreditforderungen besteht keine Kreditforderung, ist die Höchstbetragshypothek zu löschen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog