Absolute Verpflichtung der Polizei bei Hilferufen : Eine Klage gegen die Stadt Zürich

Die Polizei muss sofort ausrücken: sie darf nicht ihr Ermessen walten lassen, ob das Eingreifen notwendig sei oder nicht. So hat das Kassationsgericht entschieden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1987)
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 31.07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.74 Polizei
347.51:352/354 Haftung, öffentliche
351.75 Sicherheit, öffentliche
Region:Schweiz
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Polizei muss sofort ausrücken: sie darf nicht ihr Ermessen walten lassen, ob das Eingreifen notwendig sei oder nicht. So hat das Kassationsgericht entschieden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog