Eine durchgreifende Studienreform ist seit vielen Jahren überfällig
Gemäss 10 Absatz 2 dieses Gesetzes sind in den Prüfungsordnungen - und in den Empfehlungen der Studienreformkommissionen - Studienzeiten vorzusehen, in denen in der Regel, eine entsprechende Gestaltung der Studienordnungen und des Lehrangebotes vorausgesetzt, ein erster berufsqualifizierender Abschl...
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Veröffentlicht in: | Handelsblatt (1987)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 24.07.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 378.4 Universitäten
378.1 Universitäten: Organisation 378.14 Studienordnungen 378.145.3 Studiendauer: Hochschulen |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Gemäss 10 Absatz 2 dieses Gesetzes sind in den Prüfungsordnungen - und in den Empfehlungen der Studienreformkommissionen - Studienzeiten vorzusehen, in denen in der Regel, eine entsprechende Gestaltung der Studienordnungen und des Lehrangebotes vorausgesetzt, ein erster berufsqualifizierender Abschluss erreicht werden kann. Das ist die Definition für die 'Regelstudienzeit', die gemäss 10 Absatz 4 vier Jahre nur in besonders begründeten Fällen überschreiten soll. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |