Eine durchgreifende Studienreform ist seit vielen Jahren überfällig

Gemäss 10 Absatz 2 dieses Gesetzes sind in den Prüfungsordnungen - und in den Empfehlungen der Studienreformkommissionen - Studienzeiten vorzusehen, in denen in der Regel, eine entsprechende Gestaltung der Studienordnungen und des Lehrangebotes vorausgesetzt, ein erster berufsqualifizierender Abschl...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1987)
VerfasserIn: Turner, George
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:378.4 Universitäten
378.1 Universitäten: Organisation
378.14 Studienordnungen
378.145.3 Studiendauer: Hochschulen
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Gemäss 10 Absatz 2 dieses Gesetzes sind in den Prüfungsordnungen - und in den Empfehlungen der Studienreformkommissionen - Studienzeiten vorzusehen, in denen in der Regel, eine entsprechende Gestaltung der Studienordnungen und des Lehrangebotes vorausgesetzt, ein erster berufsqualifizierender Abschluss erreicht werden kann. Das ist die Definition für die 'Regelstudienzeit', die gemäss 10 Absatz 4 vier Jahre nur in besonders begründeten Fällen überschreiten soll.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog