Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit : OLG Wien 32 R 264/86 v.25.11.1986
Krankenstände von zweimal jährlich je drei bis vier Wochen sowie zweimal jährlich je einen Monat sind zumutbar und bewirken keine Arbeitsunfähigkeit. Unzumutbar sind Krankenstände von viermal jährlich je drei Wochen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.07.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Krankenstand
368.4 Sozialversicherung 368-013 Arbeitsunfähigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Krankenstände von zweimal jährlich je drei bis vier Wochen sowie zweimal jährlich je einen Monat sind zumutbar und bewirken keine Arbeitsunfähigkeit. Unzumutbar sind Krankenstände von viermal jährlich je drei Wochen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |