Unterschiedliches Pensionsalter für Mann und Frau : Kassationsgerichtshof Urteil Nr.137 v.11.6.1986
In dieser Entscheidung wird die verschiedene Festsetzung des Pensionsalters für Mann und Frau (60 und 55 Jahre) für verfassungswidrig erklärt, weil sie wegen ihrer Nebenwirkung auf die Kündigungsmöglichkeit für die Frau ungünstiger ist als für den Mann. Eine neue Entscheidung des Bundesverfassungsge...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Grundrechte (1987; Nr 12)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 24.06.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV)
396.1 Frauen: Gleichberechtigung |
Region: | Italien
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | In dieser Entscheidung wird die verschiedene Festsetzung des Pensionsalters für Mann und Frau (60 und 55 Jahre) für verfassungswidrig erklärt, weil sie wegen ihrer Nebenwirkung auf die Kündigungsmöglichkeit für die Frau ungünstiger ist als für den Mann. Eine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 1987 (1 BvR 455/82 = in diesem Heft S.291) lässt die Regelung des Rechts auf Bezug von Altersruhegeld unbeanstandet, wonach weibliche Versicherte das Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung schon nach Vollendung des 60. Lebensjahres beziehen können, männliche Versicherte dagegen erst mit 65 Jahren. Hier wirkt die Differenzierung zu Gunsten der Frau. Beide Entscheidungen bemühen sich, das strikte Gleichbehandlungsgebot der Verfassung durch Erwägungen, die auf das Sozialstaatsprinzip gestützt werden, zu modifizieren und den Erfordernissen sozialer Gerechtigkeit im jeweiligen Rechtsbereich anzupassen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |