Mehr Rechte für Kunden in Auto-Werkstätten : Karlsruhe: Reparaturbedingungen unzulässig

Sieben Klauseln, die der Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks seit 1982 in seinen Reparaturbedingungen verwendet und die die Kunden der Autowerkstätten benachteiligen, wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe für unzulässig erklärt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1987)
VerfasserIn: Knapp, Ursula
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:629.113:621.797 Kraftfahrzeuge: Reparaturen
347.45 Konsumentenschutz
347.51:352/354 Haftung, öffentliche
65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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