Mehr Rechte für Kunden in Auto-Werkstätten : Karlsruhe: Reparaturbedingungen unzulässig

Sieben Klauseln, die der Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks seit 1982 in seinen Reparaturbedingungen verwendet und die die Kunden der Autowerkstätten benachteiligen, wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe für unzulässig erklärt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1987)
VerfasserIn: Knapp, Ursula
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:629.113:621.797 Kraftfahrzeuge: Reparaturen
347.45 Konsumentenschutz
347.51:352/354 Haftung, öffentliche
65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 629.113:621.797 Kraftfahrzeuge: Reparaturen Dokument Nr. A-575195 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage