Mehr Rechte für Kunden in Auto-Werkstätten : Karlsruhe: Reparaturbedingungen unzulässig
Sieben Klauseln, die der Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks seit 1982 in seinen Reparaturbedingungen verwendet und die die Kunden der Autowerkstätten benachteiligen, wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe für unzulässig erklärt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1987)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 15.07.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 629.113:621.797 Kraftfahrzeuge: Reparaturen
347.45 Konsumentenschutz 347.51:352/354 Haftung, öffentliche 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Sieben Klauseln, die der Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks seit 1982 in seinen Reparaturbedingungen verwendet und die die Kunden der Autowerkstätten benachteiligen, wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe für unzulässig erklärt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |