Arbeit während des Krankenstandes / Unterschied in den Entlassungsgründen nach der Gewerbeordnung und nach dem Angestelltengesetz : OGH 14 Ob A 38/87 v.7.4.1987

Verrichtet ein Arbeitnehmer, der wegen eines Hexenschusses krankgeschrieben ist, während des Krankenstandes Traktorarbeiten, liegt eine Vertrauensunwürdigkeit begründende Handlung vor, doch kann diese nicht dem 27 Z.1 AngG unterstellt werden, wenn der Arbeitnehmer als Hilfsarbeiter im Unternehmen be...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
351.824.1 Gewerbeordnung
331.77(094.5) Angestelltengesetz
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verrichtet ein Arbeitnehmer, der wegen eines Hexenschusses krankgeschrieben ist, während des Krankenstandes Traktorarbeiten, liegt eine Vertrauensunwürdigkeit begründende Handlung vor, doch kann diese nicht dem 27 Z.1 AngG unterstellt werden, wenn der Arbeitnehmer als Hilfsarbeiter im Unternehmen beschäftigt ist / 82 lit. d GewO verlangt jedoch das Vorliegen einer Vertrauensunwürdigkeit begründenden, strafbaren Handlung / Hat ein Arbeitnehmer während seines Krankenstandes seine Pflicht zur Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit beharrlich verletzt, bedarf es keiner der gemäss 82 lit. f GewO erfolgten Entlassung vorausgehenden Ermahnung.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog