Arbeit während des Krankenstandes / Unterschied in den Entlassungsgründen nach der Gewerbeordnung und nach dem Angestelltengesetz : OGH 14 Ob A 38/87 v.7.4.1987
Verrichtet ein Arbeitnehmer, der wegen eines Hexenschusses krankgeschrieben ist, während des Krankenstandes Traktorarbeiten, liegt eine Vertrauensunwürdigkeit begründende Handlung vor, doch kann diese nicht dem 27 Z.1 AngG unterstellt werden, wenn der Arbeitnehmer als Hilfsarbeiter im Unternehmen be...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.07.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung 351.824.1 Gewerbeordnung 331.77(094.5) Angestelltengesetz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Verrichtet ein Arbeitnehmer, der wegen eines Hexenschusses krankgeschrieben ist, während des Krankenstandes Traktorarbeiten, liegt eine Vertrauensunwürdigkeit begründende Handlung vor, doch kann diese nicht dem 27 Z.1 AngG unterstellt werden, wenn der Arbeitnehmer als Hilfsarbeiter im Unternehmen beschäftigt ist / 82 lit. d GewO verlangt jedoch das Vorliegen einer Vertrauensunwürdigkeit begründenden, strafbaren Handlung / Hat ein Arbeitnehmer während seines Krankenstandes seine Pflicht zur Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit beharrlich verletzt, bedarf es keiner der gemäss 82 lit. f GewO erfolgten Entlassung vorausgehenden Ermahnung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |