Art.139 B-VG 870f, 879, 1431, 1489 ABGB 2, 13, 16, 41 Kärntner ElektrizitätswirtschaftsG 2, 3, 6, 9 der V des BM für Handel, Gewerbe und Industrie über die Ermittlung der Anschlusspreise vom 12.12.1980 : OGH 7 Ob 626/86 v.18.9.1986

Die in 6 Abs.3 der V vorgesehene anteilige Kostenaufteilung ist nach dem Inhalt der gesamten V und insbesondere nach dem Sinn ihres 9 Abs.2 dahingehend zu verstehen, dass die Kosten auf jene Anschlusswerber aufzuteilen sind, die diese Investitionen veranlasst haben. Das Verursacherprinzip ist sachge...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (1987; Nr 2; S 60-64)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:621.31 Elektrizitätswirtschaft
34.038 Rechtsprechung
621.31 Landesgesellschaften
Region:Österreich
Kärnten
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die in 6 Abs.3 der V vorgesehene anteilige Kostenaufteilung ist nach dem Inhalt der gesamten V und insbesondere nach dem Sinn ihres 9 Abs.2 dahingehend zu verstehen, dass die Kosten auf jene Anschlusswerber aufzuteilen sind, die diese Investitionen veranlasst haben. Das Verursacherprinzip ist sachgerecht und daher keinesfalls gleichheitswidrig. Wird die Anlage nur für einen Abnehmer errichtet und sind weitere Anschlüsse nicht zu erwarten, hat dieser als alleiniger Verursacher die gesamten Kosten zu tragen. Das gilt auch dann, wenn die Versorgungsanlage einen weit höheren Bedarf als den des Anschlusswerbers decken könnte, eine schwächere Anlage aber aus technischen Gründen nicht errichtet werden konnte. An diesem Ergebnis ändert auch 2 der V nichts, der von 'Baukostenzuschüssen' spricht. Im eigenen Interesse geschaffene Reserven darf das EVU dem Abnehmer nicht in Rechnung stellen. Bei einer internen Vereinbarung aller Anschlusswerber kann das EVU von der in 6 Abs.3 der V vorgesehenen Kostenaufteilungsregelung abgehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog