Urlaubsanspruch und Karenzurlaub : OLG Wien 31 Ra 31/87 v.4.5.1987 - In Bestätigung von AG Wien 4 Cr 2031/86 v.29.8.1986

Hat die Arbeitnehmerin vor Antritt des Karenzurlaubes einen vollen Urlaubsanspruch erworben, kann sie nicht einseitig den Urlaubstermin und die Urlaubsdauer bestimmen. Liegt keine Vereinbarung hinsichtlich des ganzen Urlaubsanspruches vor, fällt der restliche Teil des nicht konsumierten Urlaubes unt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.817.8 Karenzurlaub
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Hat die Arbeitnehmerin vor Antritt des Karenzurlaubes einen vollen Urlaubsanspruch erworben, kann sie nicht einseitig den Urlaubstermin und die Urlaubsdauer bestimmen. Liegt keine Vereinbarung hinsichtlich des ganzen Urlaubsanspruches vor, fällt der restliche Teil des nicht konsumierten Urlaubes unter die Aliquotierungsregelung des 15 Abs.3 MSchG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog