Anrechnung übertariflichen Lohns auf Tariflohnerhöhung : BAG v.3.6.1987

Lohnerhöhung um insgesamt 5,9 % wurde dem Kläger voll auf den bisher gezahlten übertariflichen Lohn angerechnet / Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 3. Juni 1987 - 4 AZR 4/87 - entschieden, dass diese Anrechnung zulässig ist. Die Anrechnung beim Stundenlohn für Arbeiter verstösst auch...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (1987; Nr 18)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 30.06.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.215.2 Lohnerhöhung
331.116 Tarifverträge
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
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Beschreibung
Zusammenfassung:Lohnerhöhung um insgesamt 5,9 % wurde dem Kläger voll auf den bisher gezahlten übertariflichen Lohn angerechnet / Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 3. Juni 1987 - 4 AZR 4/87 - entschieden, dass diese Anrechnung zulässig ist. Die Anrechnung beim Stundenlohn für Arbeiter verstösst auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Angestellte ihren bisherigen Monatslohn trotz der Arbeitszeitverkürzungen unverändert beibehalten, weil die unterschiedliche Lohnberechnungsmethode nach Monatslohn und Stundenlohn zwangsläufig zu rechtlichen Unterschieden führt.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog